Die Kaskoversicherung dient dazu, den Versicherungsnehmer vor Vermögensschäden zu bewahren.

Die Kfz-Versicherung

Kaskoversicherung:

Die Kaskoversicherung dient dazu, den Versicherungsnehmer vor Vermögensschäden zu bewahren. Diese können sein: Beschädigung, Zerstörung, oder Verlust des Fahrzeuges sowie den Verlust der im Fahrzeug unter Verschluss verwahrten oder befestigten Teile (sowie einige Zubehörteile). Für die Ladung ist eine spez. Transportversicherung erforderlich. Lose Gegenstände wie z.B. CDs, Straßenkarte, Werkzeuge, persönliche Gegenstände sind nicht mitversichert. Unter Umständen können Verluste dieser Gegenstände, im Falle eines Einbruches in das KFZ, durch eine vorhandene Hausratversicherung abgedeckt werden. 

Die Kaskoversicherung wird zwischen Teil.- und Vollkaskoversicherung unterschieden. Wobei die Vollkaskoversicherung die Teilkasko beinhaltet.

Schäden und Gefahren die von der Teilkasko abgedeckt sind:

Schäden durch Brand oder Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Diebstahl/Raub, Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild, Glasbruch,  Brand-oder Schmorschäden an der Verkabelung ausgelöst durch Kurzschluss, Marderbiss.

Schäden und Gefahren die von der Vollkasko abgedeckt sind:

Alle in der Teilkasko genannten Schäden.
Außerdem sind Eigenschäden, die durch Unfall, mut.-oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus), versichert.

Es gibt aber auch Ausnahmen.

Nicht Versichert sind Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (Trunkenheit am Steuer), Schäden die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Rennveranstaltungen, Krieg, innere Unruhe, Erdbeben, reine Reifenschäden (z.B. der zerstochene Reifen ist nicht versichert, jedoch der Diebstahl von ganzen Reifen ist versichert).

Die teure Sonderausstattung ist gesondert anzugeben und für ein Mehrbeitrag zu versichern. Hier gilt meistens die Regelung, dass Zubehör von DM 1.000,--   bis DM 2.000,-- mitversichert ist (je Gesellschaft). Das teure Autoradio für z.B. DM 3.000,-- oder etwaige Sonderlackierungen für DM 6.000,-- müssen gesondert angegeben bzw. nachgemeldet werden.

Durch eine Selbstbeteiligung, pro Schaden, lassen sich die Beiträge senken. Hierbei wird in der Regel für Teilkasko DM 300,-- und für Vollkasko DM 650.-- genommen. Die Vollkasko wird insbesondere für Neufahrzeuge gewählt. In Einzelfällen kann sich auch für Gebrauchtfahrzeuge eine Vollkasko lohnen.        Hier geht es ganz nach oben

Leistungen der Teil.-und Vollkasko:

Ersatz bis zum Wiederbeschaffungswert (das ist der Kaufpreis, für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug am Tag des Schadens) bei Verlust, Entwendung oder Zerstörung des Fahrzeuges oder seiner Teile. Bei Zerstörung oder Verlust durch Diebstahl vermindert sich die Entschädigung um 10 %, sofern keine vom Versicherer anerkannte Wegfahrsperre vorhanden ist. Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung, auch die notwendigen Nebenkosten z.B. einfache Fracht- und Transportkosten, um das reparaturfähige Fahrzeug bis zur nächsten Werkstatt zu befördern bzw. um erforderliche Ersatzteile beizubringen (je Gesellschaft). Kosten für Sachverständige( falls erforderlich). Niemand verlangt von Ihnen als Geschädigtem die Reparatur des Wagens. Sie können sich die Schadenssumme nach Gutachten oder Kostenvoranschlag der Werkstatt erstatten lassen und den Wagen später oder auch gar nicht reparieren lassen. Das steht allein in Ihrem Ermessen. In der Teil- und Vollversicherung wird der Schaden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Nicht ersetzt werden:

Mietwagenkosten, Nutzungsausfallkosten, Wertminderung des Fahrzeugs, Anwaltskosten, Schäden aufgrund von Gebrauch oder Abnutzung, Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden, Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit (z.B. Entwendung wegen mangelnder Sicherung). Reparaturkosten werden nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs ersetzt. Liegt der Reparaturaufwand über dieser Höchstgrenze, wird der Schaden als Totalschaden behandelt.

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Kraftfahrzeug-HaftpflichtversicherungJedes Fahrzeug muß vom ersten bis zum letzten Moment haftpflichtversichert sein.

Als Kfz-Halter sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Jedes auf einer öffentlichen Straße betriebene Fahrzeug muss vom ersten bis zum letzten Moment haftpflichtversichert sein. Allein schon durch den Besitz eines Kraftfahrzeuges unterliegen Sie der Gefährdungshaftung. Auch wenn Sie bei einem Schaden keine Schuld trifft, z.B. bei technischem Versagen am Fahrzeug, haften Sie für diesen entstandenen Schaden. Durch die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist gewährleistet das der Schadenersatz für das Verkehrsopfer garantiert ist, und zwar auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist.   Dies könnte in zahlreichen Fällen zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führen.

Egal bei welcher Gesellschaft Sie einen Antrag stellen, die Gesellschaft muss Ihren Antrag annehmen. Sie unterliegt wegen der Gesetzeskraft einem Annahmezwang. Bei der  Kaskoversicherung ist das nicht der Fall, die Annahme des Antrages ist Entscheidung der Gesellschaft.

Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist strafbar.

Versichert ist neben dem Versicherungsnehmer, der Halter (der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug besitzt und es für eigene Rechnung in Gebrauch hat, in der Regel derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist), der Eigentümer (evtl. Bank, Leasinggeber etc.), der Fahrer ( z.B. Ehepartner, Freund, die Person die das Fahrzeug führen darf).

Im Schadensfall werden folgende Leistungen übernommen:

Wenn Ihr Fahrzeug einen Schaden angerichtet hat und der Geschädigte deswegen Ansprüche geltend macht, dann kommt der Versicherer für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Unberechtigte Ansprüche wehrt das Versicherungsunternehmen auf eigene Kosten ab. Die Kosten eines Strafverfahrens oder einer Nebenklage ersetzt das Versicherungsunternehmen nicht.

Im Schadensfall übernimmt der Versicherer die Zahlung der Entschädigungsleistung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Höhe der Versicherungssumme. Wählen Sie daher unbedingt immer die unbegrenzte Deckung. Für geringen Mehrbeitrag haben Sie eine unbegrenzte Deckung bei Sachschäden und für Personenschäden bis zu DM 15 Mio.

Beachten Sie bitte, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckung mit nur DM 5 Mio. für Personenschäden, für Sachschäden DM 1 Mio. und Vermögensschäden mit DM 100.000,-- ( bei schweren Unfällen) nicht ausreicht.

Vergessen Sie bitte nicht, dass bei allen Haftpflichtversicherungen immer nur der Schaden an Dritten versichert ist, Eigenschäden fallen nicht unter diese Versicherung. Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten richtet sich an Sie bzw. an Ihre Versicherung. Im Fall der Kfz-Haftpflichtversicherung sogar direkt. Der Geschädigte kann sich unter Umgehung Ihrer Person direkt an den Versicherer wenden.             Hier geht es ganz nach oben

Kündigung der Kfz-Versicherung:  Wenn Sie ein neues Auto oder einen Gebrauchtwagen erwerben, können Sie fristlos die Versicherung wechseln.

Fristgerecht können Sie immer kündigen, d.h. Ihre Kündigung muss dem Versicherer spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages vorliegen. Dies ist meist der 1.1. in diesem Fall muss die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer sein .

Wenn Sie ein neues Auto oder einen Gebrauchtwagen erwerben, können Sie fristlos die Versicherung wechseln.

Der Versicherer erhöht den Beitrag, ändert Vertragsbedingungen oder die Einstufung in die jeweilige Regionalklasse. Dann haben Sie ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.

Ihre Kraftfahrtversicherung umfasst je nach dem von Ihnen gewünschten Umfang

  • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ( Pflichtversicherung )
  • Voll.- bzw. Teilkaskoversicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbrief  (Pannen.- und Unfallhilfe)

Der Geltungsbereich liegt in Europa und umfasst die Randstaaten. Bei Reisen in außereuropäische Länder muss eine Erweiterung des Geltungsbereichs beantragt werden.

Wie setzt sich der Beitrag für die Kfz-Versicherung zusammen:

Die Fahrzeugmerkmale:

  • Art des Fahrzeugs (PKW oder LKW)
  • Typklassenverzeichnis ehemals die Motorenstärke in KW
  • Verwendungszweck (Privat oder Gewerblich)

Die Personmerkmale:

  • Zulassungsbezirk
  • Beruf (für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes gelten besonders günstige Tarife)
  • Schadenfreie Zeit (es ist zu beachten, dass je nach Versicherungsunternehmen der schadenfreien Zeit unterschiedliche Rabattsätze zugeordnet werden können).
  • Diverse Rabatte ( Wenigfahrer, Selbstnutzer, Garage etc.)

 

Unser Angebot für Sie:Mit unserem Vergleichsprogramm erstellen wir für Sie ein individuelles günstiges Angebot
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  • Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können wir Ihren Zweitwagen ( Partnervertrag ) bis zu 30 % anstatt der üblichen 120 % einstufen.
  • Fahranfänger/Führerscheinneulinge können wir bis zu 75% statt der üblichen 240 % einstufen. Voraussetzung: Ein Elternteil ist mit seinem PKW bei der gleichen Gesellschaft.
  • Für gewerbliche Kunden mit mindestens 5 Fahrzeugen bieten wir Flottenverträge an, die im Schnitt einen Schadenfreiheitsrabatt von bis zu 40% erreichen können ( bei positiven Schadensverlauf der letzten 3 Jahre ). Dadurch können, je nach Fuhrparkstärke, mehrere Tausend Mark erspart werden.

Bei Anfragen bzgl. "Vergleich  von Kfz-Versicherungen" erleichtern Sie uns die Angebotserstellung, indem Sie den Fahrzeugschein parat halten. 

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Tips:

Wenn Sie für die Beitragszahlung keine Einzugsermächtigung von Ihrem Bankkonto erteilt haben, dann achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den Erstbeitrag nach einem neuen Vertragsabschluß innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Police bezahlen. Sie wären danach völlig ohne Versicherungsschutz bis zum Eingang des Beitrages beim Versicherer. Geschieht inzwischen ein Unfall, wird der Versicherer die Schadenssumme bei Ihnen einklagen. Das regelt das Versicherungsvertragsgesetz und betrifft übrigens alle Versicherungsverträge !!!

Bei besonders diebstahlgefährdeten Wagen kann der Teilkaskobeitrag sehr hoch sein, da hierüber der Diebstahlschaden versichert ist und die Beiträge immer nach der statistischen Schadenshäufigkeit kalkuliert werden. Nur die Vollkasko kennt den persönlichen Rabatt durch schadenfreie Jahre. Die Teilkasko ist automatisch eingeschlossen. Es kann sich bei einem erreichten Beitragssatz von z.B. 40 % durchaus rechnen, auch für ältere Fahrzeuge eher die Vollkasko abzuschließen. Hinzu kommt der Vorteil, dass auch Unfallschäden am eigenen Fahrzeug mitversichert sind.

Bei kleineren Schäden, egal ob in der Haftpflicht oder in der Kasko, lohnt es sich oft, den Schaden selbst zu bezahlen, anstatt die Erhöhung des Beitragssatzes hinzunehmen. Selbst wenn der Versicherer einen Haftpflichtschaden an einen geschädigten Dritten bereits ausbezahlt hat, können Sie innerhalb von 6 Monate den Schadensbetrag an die Gesellschaft erstatten und erhalten dann Ihren früheren Beitragssatz zurück, als wenn der Schaden nicht passiert wäre. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Versicherer, bis zu welcher Grenze sich das für Sie rechnet.

Dem Versicherungskunden werden mit den Rabatten Verpflichtungen auferlegt, von denen er bei Vertragsabschluß oft gar nicht wissen kann, ob er diese Auflagen über die ganze Zeit wirklich und immer erfüllen kann.

Kraftfahrt-Unfallversicherung

Was bietet Ihnen die Insassenunfallversicherung?

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle beim Gebrauch Ihres Kraftfahrzeugs. Unfälle beim Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen sind mitversichert. Die Versicherungsleistungen werden grundsätzlich ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden der Versicherten (Vorsatz ausgenommen) erbracht.

Arten der Unfallversicherung

Pauschalsystem: Hier wird die Versicherungssumme durch die Anzahl der sich im Fahrzeug befindlichen Personen geteilt. Auf diese Weise sind alle Insassen mit der gleichen Summe versichert.
Platzsystem: Für jeden Platz des Fahrzeugs ist die gleiche Versicherungssumme vorgesehen.

Die Angaben wurden nach bestem Gewissen und Recherche gemacht. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Sollten Sie diesbezüglich Fehler entdecken oder andere Unterlagen haben, freuen wir uns über einen Hinweis.

Hier geht es ganz nach oben Hier können Sie Ihre Fragen, rund um die Versicherungen, an unsere Infoline richten. Zum Start zurück Hinweise und Anregungen, bzgl. der Webseiten, an den Webmaster.

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